Zitat:
Zitat von Klaus123
Ich versuche mal eine Situation vorzuspielen:
Ich rufe "null zu null!" um den Spielstart anzukündigen. Den ersten Punkt macht der Aufschläger und ich rufe "eins zu null!". Dann punktet noch einmal der Aufschläger und ich rufe diesmal nicht "zwei zu null!" sondern "null zu zwei!" (durch das Verdrehen des Spielstands wird der Aufschlagwechsel deutlich gemacht, dennoch muß ich zusätzlich noch auf den nächsten Aufschläger "zeigen", allerdings nicht mit Zeigefinger sondern mit der flachen Hand). Nun landet ein Chinakracher auf dem Court und ich rufe "stop!", hebe dabei (wenn ich Lust habe) auch noch die flache Hand über den Kopf, und sage "gestört! wiederholung!".
|
Ja, klar. (Das "zu" kann man sich nach Regel B 4.1. schenken.) Hm, was genau ist jetzt der Sinn dieses -selbstverständlichen- Beispiels ? Wo ist das Problem ?
Und ergänzend zu Deinem ersten Beitrag: Ehrlich gesagt, Spielern die sich durch diese selbstverständliche und in allen Ligen übliche Zählweise gestört fühlen, ist wirklich nicht zu helfen. Das ist so zu behandeln, wie wenn ich meinen Gegner auffordern würde, ohne Schnitt zu spielen, weil es mich stört: Bitte ignorieren !