Zitat:
Zitat von Fastest115
WO des DTTB Abschnitt D 3.2.
Ab er kann in den WO der anderen Verbände woanders stehen
Im WTTV ist der Text gleichlautend und steht auch im gleichen Abschnitt
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Das ist so nicht richtig. Die WO ist vom DTTB und gilt ohne Ausnahme für alle deutschen Verbände: WO D 3.2 = Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe = "Die endgültige Einzelaufstellung erfolgt spätestens vor Beginn des ersten Einzels. Die Änderung einer vorher abgegebenen Einzelaufstellung ist bei allen Spielsystemen, die mit Doppeln beginnen, noch möglich."
Nur die Ausführungsbestimmungen (AB) der Landesverbände können unterschiedlich sein. Der TTVWH (Württemberg) beispielsweise hat zu WO D 3.2 wie der WTTV keine Ausführungsbestimmungen erlassen, da dies nicht erforderlich ist (die Bestimmung in der WO ist eindeutig).