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Alt 20.09.2006, 10:39
Mike aus Bmw Mike aus Bmw ist offline
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Mike aus Bmw ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Pause in Mannschaftsspielen

@Dirk: Deine Aussage von gestern Nacht ist insofern falsch als die WO nur dort nur auf Bundesebene (=Bundesligen) gilt, wo dies ausdrücklich vermerkt ist (z.B. bei "Spielbedingungen" WO A 13 heißt es ausdrücklich "Bundesveranstaltungen"; bei unserem Beispiel "Einzelaufstellungen" steht in der WO keine Einschränkung, gilt also für alle Klassen, d.h. die Landesverbände haben hier keinen Spielraum für eigene Bestimmungen).
Der Beleg hierzu steht in der WO unter A 1 "Zweck und Geltungsbereich der WO".

"..... Die WO gilt für den gesamten Spielbetrieb, sofern sich einzelne Regelungen nicht ausdrücklich auf Bundesveranstaltungen beziehen. ..... Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln die Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO in Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben."

Alles klar?
Zu "Ersatzgestellung durch Jugendliche" steht in der WO beispielsweise gar nichts drin. Drum gibt es von Verband zu Verband hierzu unterschiedliche Regelungen.
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