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AW: Fragen zur Wettspielordnung
WO 11/05 35
4.3 Alle Jungen bzw. Schüler, die in einer Jungenmannschaft als Stammspieler gemeldet sind, dürfen in einer (einzigen) Herrenmannschaft, alle Mädchen bzw. Schülerinnen, die in einer Jungen- oder Mädchenmannschaft als Stammspielerinnen gemeldet sind, in einer (einzigen) Damenmannschaft dreimal je Vor- bzw. Rückrunde als Ersatzspieler eingesetzt werden, ohne im Besitz einer Seniorenerklärung zu sein. Ein solches Mitwirken gilt nicht als Einsatz als Ersatzspieler im Sinne des Punktes G 5.3.1 der Wettspielordnung in der eigenen Jugendspielklasse.
Demnach kann ein Jugendlicher sowohl in einer Herren- als auch in einer Jugendmannschaft Ersatzspieler sein.
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