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Alt 23.09.2006, 08:40
Mike aus Bmw Mike aus Bmw ist offline
TT-Opa
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AW: Pause in Mannschaftsspielen

@Pinguin: So arg weit liegen wir gar nicht auseinander und die Tatbestände sind auch nicht genau anders herum, sondern entscheidend ist deren Bewertung durch den Klassenleiter bzw. ggf. durchs Verbandsschiedsgericht.

zu 1.) Ich hatte vor zirka 20 Jahr mal nen Fall (auch TTVWH), da ging es um genau 28 Minuten, die ein Spiel zu spät anfing. Hier hatte der Klassenleiter ursprünglich auf unzulässige Nachverlegung (= Spielverlust) entschieden; vorm Verbandsschiedsgericht wurde dies Urteil revidiert und auf Spielverzögerung abgeändert (= Geldstrafe). Ich kann mich entsinnen, dass die 30-Min.-Grenze damals eine wichtige Rolle spielte.
Dass damalige Urteil hat natürlich keine Allgemeingültigkeit, darum könnte heute in einem ähnlich gelagerten Fall die Entscheidung anders lauten.

zu 2.) Hier sehe ich keinen Unterschied in unseren Stellungnahmen; Deine ist nur ausführlicher & deutlicher. Übrigens hat mir mal ein Verbandsschiedsgerichtsmensch erläutert, dass an "höhere Gewalt" ein sehr strenger Maßstab angelegt wird, d.h. die Gastmannschaft muss rechtzeitig losfahren ('ne Streckensperrung wegen Unfall ist nicht unbedingt höhere Gewalt). Letztlich entscheidet der Klassenleiter über einen Protest.
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