Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Cogito
mal den Acetontest zu machen und siehe da: auch der Bamboo war nachbehandelt.
|
ich finde die Definition von "nachbehandelt" falsch.
Nachbehandelt bedeutet für mich, das ein Belag nach dem Produktionsprozess und der Freigabe für den Markt von Personen nachbehandelt wird. So wie es z.B. mit dem Curl Spezial war. Dieser Belag wurde von TSP fertig hergestellt und dasn von Toni Hold
nachbehandelt.
Dies ist heute verboten (war es damals eigentlich auch, daher wurde der Spezial ja auch verboten).
Ein Bamboo, ein Virus, ein Hallmark sind zwar behandelt, dies geschieht aber noch wärend der Produktion, also bevor es an den Kunden geht. Daher sind diese Beläge nicht nachbehandelt.
Das ist für mich ein Unterschied.
Grüße
Benjamin