Zitat:
Zitat von Jujinko
Also mich wundert immer nur, dass scheinbar keiner bemerkt, dass wir jedes Heimspiel selber unter diesen Verhältnissen leiden müssen.
Wir haben auch keine speziellen Augen, so dass wir besser sehen könnten in der Halle.
Also sollten sich doch alle Gäste freuen nur ein Spiel unter diesen Bedingungen spielen zu müssen. Wir haben 11 !!! von der Sorte..
Und protestieren ist ja schön und gut, nur was soll das bringen ?
Wir können dann auch nicht zur Decke hochklettern und mal eben ein paar Lampen reinschrauben. Da muss schon die Stadt ran, die sich aber offensichtlich weigert...
Also wenn jemand protestieren möchte, dann bitte direkt bei der Stadt, vielleicht bringts ja was....
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Ist ja alles schön und gut,aber ich glaube, ihr macht es euch ein wenig zu einfach, wenn ihr - mal ganz wertfrei gesagt - meint, die Verantwortung für diese offensichtliche Misere der Stadt zuzuweisen. Ich weise mal drauf hin, dass gem. WO G 6.4 letztlich
ausschließlich der Gastgeber für derartige Sachen verantwortlich ist (spielbereiter Zustand der Halle, Beleuchtungsstärke, Mindestmaße der Boxen u.s.w.) und nicht etwa die Stadt, so dass sich der Hinweis auf einen Protest an die Stadt wohl erübrigt.
Wenn es einem Verein nicht gelingt, für eine ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen, muss er mit Konsequenzen rechnen. Ist nun mal so. Passiert seitens der Stadt aus welchen Gründen auch immer nichts, muss der Gastgeber selbst durch zusätzliche Beleuchtungen, die er beschaffen muss (nicht lachen - ist alles schon mal dagewesen) für ausreichende Beleuchtung sorgen.
Mir ist abe auch kein Fall bekannt, wo es einem Verein nicht gelungen ist, bei der entsprechenden Behörde für Abhilfe zu sorgen, das liegt aber auch natürlich aber am Engagement der Vereinsverantwortlichen. Wenn ich nicht irre, gibt es sowieso auch Vorgaben an die Stadt, die besagen, dass Sporthallen, in denen Wettkämpfe stattfinden, ausreichend beleuchtet sein
müssen. Und die vorgegebene Beleuchtung bei Wettkämpfen in Sportstätten (DIN 12193) liegt höher als die in der WO geforderten 350 Lux (was ja nun auch nicht gerade das allermeiste ist). Hält die Stadt diese verbindlichen Vorgaben nicht ein, bleibt letztlich nur der rechtliche Instanzenweg (aber wer will das schon?).