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Zitat von tmoeller2
Hallo,
folgender Fall:
Die 1. Mannschaft eines Vereins spielt auswärts um 17:30 Uhr und tritt nur zu Viert an.
Die 2. Mannschaft spielt Zuhause um 18:00 Uhr und ist vollständig.
Muß die 2. Mannschaft 2 Spieler Ersatz stellen oder darf die 1. Mannschaft zu Viert und die 2. Mannschaft vollständig spielen?
Die Wettspielordnung sagt hierzu:
"Die Formulierung des Punktes G 5.3 lässt dem Verein vollständige Freiheit bezüglich der
Frage der Ersatzgestellung, sofern weitere einschlägige Bestimmungen der Wettspiel-
ordnung (z. B. G 5.2, G 5.3) beachtet werden. Gegenüber früheren Regelungen ergibt sich
bezüglich der Ordnungsstrafe wegen unvollständigen Antretens aber keine Änderung, weil
es nämlich auch seinerzeit möglich war, auf eine Ersatzgestellung zu verzichten, ohne
Punktabzug befürchten zu müssen. Dies war dann der Fall, wenn keine weitere außer der
unvollständig antretenden Mannschaft ein Spiel zu bestreiten hatte. Im Übrigen ergibt sich
die Pflicht zum vollständigen Antreten aus grundsätzlichen sportlichen Erwägungen, die
sich dem Ermessen des Vereins entziehen. "
Dies ist für mich aber nicht eindeutig. Hat einer von euch schon einmal so einen Fall erlebt?
Gruß
Thomas
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Es besteht kein Zwang aber es allgemein üblich das dann falls kein wichtiges Spiele für die 2. Mannschaft ansteht das dann zwei in der 1. spielen. Notfalls greift auf Spieler der 3. Mannschaft zurück man muss halt abwegen was für den Verein besser ist. Wenn die 1. Mannschaft in dem Spiel sowieso keine Chance hat zu gewinnen macht es keinen Sinn die zweite Mannschaft zu schwächen.