
Siehe z.B. Posts Nr. 21-23 in folgendem Thread:
http://www.tt-news.de/forum/showthread.php?t=36940
Also: Diese Form des Rückschlags wird von den Schiedsrichter-Gremien als regelgerecht gelehrt.
Der Fall wird in den Regeln nicht ausdrücklich beschrieben; die Begründung ist, dass eine gedachte Verlängerung des Netzes in der Rückschlagregel (A7) oder den dafür nötigen Definitionen (Regel A5) nicht vorkommt, und schon deshalb kein Verbot abgeleitet werden kann, den Ball über der gegnerischen Tischhälfte zu schlagen.