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Zitat von platten
Ich habe am Wochenende mit jemanden gesprochen der es wissen muss:
Aus WO: 12. Verlegung von Spielterminen
12.2 Private Gründe und Krankheit (auch aller Spieler/-innen) berechtigen nicht zu einer Spielverlegung.
12.4 Ausgenommen ist die von beiden Mannschaften vereinbarte Spielvorverlegung. Die Vereinbarung
muss von beiden Mannschaften schriftlich dem zuständigen Staffelleiter bestätigt werden.
Die WO spricht nur von Spielverlegungen und im Punkt 12.4 von Spielvorverlegung.
Das heißt, das ein Spiel nur dann nachverlegt werden darf ,wenn es einen in der WO genannten Grund gibt.
Sonst darf kein Spiel nachverlegt werden, egal ob der Staffelleiter zustimmt oder nicht.
Übrigens sollte unser Spiel nicht in den Ferien stattfinden, die offiziell erst gestern begannen. Da hat der Staffelleiter keinen Fehler gemacht.
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Würde ich auch so interpretieren. Vorverlegen darf man immer wenn beide sich einigen und das schriftlich dem SL mitteilen.(Denke das hattet ihr so nicht gemacht oder...) oder wenn der SL das aus Gründen in der WO anordnet
Nachverlegen darf man auch aber hier Bedarf es der Zustimmung oder Anweisung des SL, die er aber nur geben darf wenn ein in der WO genannter Grund vorliegt...