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AW: Punktspielverlegung
Es gelten ausschließlich die Bestimmungen der WO und der Zusatzbestimmungen des jeweiligen Landesverbandes. In der Praxis werden in tieferen Ligen von den Klassen-/Staffelleitern beide Augen zugedrückt. Daraus kann man aber keinen Rechtsanspruch ableiten. Denn es sind Rechtsverstöße der spielleitenden Stellen.
Rudolf Endres
(Kreisrechtsausschuss im STTB)
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