|
AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen
Laut einer Antwort unseres Präsidenten auf eine Anfrage geht es bei der Festlegung der Mindestreibung auch darum nicht zulässige Nachbehandlungen zu unterbinden und einzuschränken.
Wer jetzt absichtlich nicht zulässig nachbehandelt wird sich doch durch die Einführung eines mindest Reibungswert als solches nicht davon abbringen lassen!
Damit dies aufhört muss man die Beläge dann auch messen können, da dieser Wert sonst ohne Bedeutung ist.
Wer eine nachbehandelte Noppe in einem Shop kauft kann dies unter umständen gar nicht nachvollziehen – siehe Dirks Ausführung zum Palio oder FS 837 2000, Dawai,....
Wir werden dann sehen was die Praxis bringt – nur wenn man Regeln umgehen kann, wird ein gewisser Teil dies auch versuchen! Wie gesagt – sieht man im Straßenverkehr, Doping in den Altersgruppen beim Sport, Bodybilding,.....
Uli
__________________
Niedervorschütz
|