Zitat:
Zitat von Fastest115
Deswegen ist es einfach gängige Praxis zu sagen spätestens 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn mu der gegner spielfähig da sein und beginnen. Punkt.
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Es ist sogar nicht nur gängige Praxis im WTTV, sondern auch explizit durch die Auslegung des WTTV-Sportausschusses gedeckt:
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18.
Inanspruchnahme der Karenzzeit von 30 Minuten bezüglich des Spielbeginns (G 6.5.1)
Frage: Muss eine mit zunächst nur vier Spielern anwesende Sechsermannschaft ein Meister-schaftsspiel pünktlich zur festgesetzten Anschlagzeit beginnen oder darf auch sie die in G 6.5.1 erwähnte Karenzzeit von bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen?
Antwort: Die Karenzzeit darf in Anspruch genommen werden, weil die „harte“ Bestimmung von G 6.5.1 (Satz 1) durch die nachfolgende Einräumung einer Karenzzeit aufgehoben wird. (Mit einer anderen Antwort würde man die unvollständig erschienene Mannschaft zwingen, vor der Halle wartend, die Karenzzeit auszuschöpfen, worin niemand ernsthaft einen Sinn sähe.)
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Das bezieht aber selbstverständlich nur auf den WTTV ...