Zitat:
Zitat von Vektor
Es ist sogar nicht nur gängige Praxis im WTTV, sondern auch explizit durch die Auslegung des WTTV-Sportausschusses gedeckt:
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18. Inanspruchnahme der Karenzzeit von 30 Minuten bezüglich des Spielbeginns (G 6.5.1)
Frage: Muss eine mit zunächst nur vier Spielern anwesende Sechsermannschaft ein Meister-schaftsspiel pünktlich zur festgesetzten Anschlagzeit beginnen oder darf auch sie die in G 6.5.1 erwähnte Karenzzeit von bis zu 30 Minuten in Anspruch nehmen?
Antwort: Die Karenzzeit darf in Anspruch genommen werden, weil die „harte“ Bestimmung von G 6.5.1 (Satz 1) durch die nachfolgende Einräumung einer Karenzzeit aufgehoben wird. (Mit einer anderen Antwort würde man die unvollständig erschienene Mannschaft zwingen, vor der Halle wartend, die Karenzzeit auszuschöpfen, worin niemand ernsthaft einen Sinn sähe.)
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Das bezieht aber selbstverständlich nur auf den WTTV ...
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@Vektor
Danke für die Rgelstelle
@Profi
Genau da liegt der unterschied im WTTV. Wie ich schon geschrieben habe und Vektor ja nun belegt hat gibt es im WTTV eben diese Karenzzeit aus genannten Gründen. Innerhalb der ersten 30 Minuten gibt es im WTTV keinen Protestgrund!!! Das ist woanders sicher anders.
Am Anfnag gibg es aber um eine ganz andere Frage nämlcih ob man erst Doppel spielen darf und erst nach dem letzten Schlag des letzten Doppels die Einzelspieler benennen und ggf eine vorher genannte Aufstellung noch ändern darf. Und das darf man eindeutig. Ein Ziel einer solchen Handlung war eben das Spiel rauszuzögern weil ggf noch ein besserer Spieler später nachkommt und eingesetzt werden soll. Dazu ist eben im WTTV es ohne weiteres möglich zusätzlich auch den Beginn des ersten Doppels noch 30 min rauszuzögern. Dies ist aber wie man sieht in anderen Verbänden eben nicht so lkeicht möglich.
Dies als Zusammenfassung und ich denke damit sind auch alle Punkte berücksichtiugt und beantwortet...