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Alt 14.10.2006, 09:10
Mike aus Bmw Mike aus Bmw ist offline
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Idee AW: Runtermelden! Wann möglich?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Doch die WO ist in vielen Punkten von Verband zu Verband sehr verschieden besonders in Regelungen wie Ersatzgestellung und Runter melden und ähnlichem. Dies hat sich hier im Forum schon sehr oft gezeigt...

Deswegen ist bei Fragen die die WOs betreffen immer wichtig um welchen Verbad es geht und meine Antwort auch immer am besten beim verband direkt anfragen. Denn nur dessen Antwort ist maßgeblich.
Diese Aussage ist so nicht richtig. WO = Wettspielordnung gibt es nämlich nur eine und das ist die des DTTB und sie gilt selbstverständlich in allen deutschen Verbänden ohne irgendwelche Änderungen. Das was von Verband zu Verband abweicht sind die ergänzenden Vorschriften der einzelnen Verbände. Im TTVWH heißen diese beispielsweise Ausführungsbestimmungen (=AB, also AB des TTVWH zur WO des DTTB), im WTTV sind es "zusätzliche Anordnungen".

In der WO ist nicht alles geregelt, deshalb gibt es in den Landesverbänden unterschiedliche Ergänzungen dazu. Abweichungen zur WO sind in den Landesverbänden dann möglich, wenn es in der WO ausdrücklich drinsteht.

Beleg: WO A 1 (Zweck und Geltungsbereich der WO):
..... Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln die Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben.
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