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Alt 17.10.2006, 15:55
Petar Petar ist offline
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Eines verstehe ich immer noch nicht:

was hat sog. "Nachbehandlung" von GLN mit einem absolutem Verbot der Belagart zu tun?

Ich habe einen zugelassenen GLN-Belag.
Ich habe auch einen zugelassenen NI-Belag.

Verändere ich Spieleigenschaften vom GLN-Belag - ist der Belag nicht regelkonform!
Tue ich es mit dem NI-Belag - ist er genauso nicht mehr zugelassen!

Es gibt "Spieler" die ihre GLN nachbehandeln (glatter machen)...
Es gibt auch "Spieler" die ihre NI mit verbotenen Kleber "nachbehandeln"...
Spricht: nachträglich schneller, spinfreudiger machen...

Heisst es jetzt in der Tat alle GLN- und alle NI-Beläge grundsätzlich verbieten?

Einer fährt mit dem Auto, dass nicht mehr sicher ist. Alle Autos grundsätzlich verbieten? Wegen einen oder mehreren Ladendieben für alle Kunden Hausverbot erteilen? Dann gebe es keine Läden mehr. Wo keine Kunden - keine Läden.

Argument: man tut es so wie wenn es Rotation drin wäre und ist es aber nicht...
Was hat es mit GLN zu tun?
Wer nicht so tut - spielt kein Tischtennis. Hat keinen gefährlichen Aufschlag, Topspin oder Abwehrball. Und ich dachte, das Alles macht das Tischtennis aus...
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