Laut Jugendordnung des HTTV:
3.3 Kostenerstattung an den bisherigen Verein
Bei einem Wechsel eines Jugedlichen hat der aufnehmende Verein auf Antrag des abgebenden Vereins eine Aufwandsentschädigung zu entrichten. Basis für die Berechnung ist die Dauer der Spielberechtigung im abgebenden Verein sowie die Ranglistenplatzierung zum Zeitpunkt des Wechsels. Beim Wechsel nach Ablauf des Jugendalters (maximal bis zum Verlassen des Junioralters) gilt die letzte Platzierung im Jugendbereich. Die Aufwandsentschädigung verringert sich pro Jahr der Juniorenzugehörigkeit um ein Viertel des Ausgangsbetrages.
Pro Jahr (maximal jedoch fünf Jahre) der Spielberechtigung im abgebenden Verein gelten folgende Beträge:
mJ wJ und mS wS
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Bezirksendrangliste 100 € 50 € 25 €
HTTV-Endrangliste 200 € 100 € 50 €
SWTTV-Endrangliste 400 € 200 € 100 €
DTTB-Top-12-Turnier 800 € 400 € 200 €
Also bei deinem Beispiel:
200 € x Anzahl der Jahr, bei dem der Spieler eine Spielberechtigung bei euch hatte (max. 5)
= 200 € x 5 Jahre = 1000 €
:boing: