Hallo Ihr Hobby-Schreiner! :-)
Zitat:
Original erstellt von Freddie:
Beim dem Holz hat man bzgl. der Regeln die meisten Freiheiten. Es muß weder zugelassen sein, noch ist die Größe und Dicke vorgeschrieben. Es gilt lediglich, daß mind. 85% aus Holz bestehen muß und jede einzelne Kleberschicht (einschl. Faser wie Carbon, ...) max. 0,35 mm dick sein darf.
Bei allem andern ist man frei.
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Das hat sich in den letzten Jahren geändert, früher mußten alle Hölzer bei der TTMG oder so in Carben genehmig werden, hat sich aber geändert. Soweit ich weiß, muß man aber trotzdem ein Exemplar wegschicken, damit die Auflagen getestet werden können. Aber ich gehe immer noch von 94% Holzanteil im Schlägerblatt aus, der Rest stimmt! Ich habe allerdings noch ein paar Plaketten, falls einer von euch Probleme bekommt, kann er gerne eine haben. Diese wurde vor Jahren ausgegeben , damit alte Schläger auch noch zu nutzen waren.
Gruß
Dominik
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