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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen
Selbst wenn du weißt das eine Noppe nachträglich geglättet wurde ist es dennoch sehr schwer dies ohne SR nachzuweisen. Wenn ein SR anwesend ist geht dieser oftmals auch nur nach der Liste! Wenn du dann einen glatten Feint hast wird das meist nicht beanstandet.
Würde die Liste wie oben beschrieben erweitert könnte man dies aber schnell unterbinden!
Das Nachglätten von Serien GLN wird denke nicht so die große Rolle spielen – wer versucht so was schon an Belägen für 40,-€?
Gruß
Uli
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Niedervorschütz
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