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Vergleich Altshausen-TTVWH
Offizielle Verlautbarung des TTVWH:
Verfahren TTF Altshausen abgeschlossen
Vor einer Woche hat die Berufungsverhandlung des TTVWH gegen die Erteilung der Einstweiligen Verfügung für die TTF Altshausen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart stattgefunden. Inhalt der im Herbst letzten Jahres erteilten Verfügung war, mit mehr als einem Nicht-EU-Ausländer antreten zu können.
Das Gericht stellte fest, dass die Ausländerregelung (WO – B 9.3) rechtmäßig ist und dass die TTF Althausen gegen diese gültige Bestimmung verstoßen hat. Um den Rechtsstreit zu beenden, wurde im Rahmen der Verhandlung ein Vergleichsvorschlag erarbeitet, dessen Inhalt durch Ablauf der Widerspruchsfrist am heutigen Donnerstag rechtswirksam wird. Folgende Einigung wurde getroffen:
- Anerkennung der gültigen Wettspielordnung des DTTB durch die TTF Altshausen
- Wertung aller von den TTF Altshausen ausgetragenen Spiele in der Spielzeit 2001/02 mit 0:0 Punkten; kein Auf- oder Abstieg aller Mannschaften der TTF Altshausen
- Beschließt der DTTB eine für die TTF Altshausen günstigere Lösung, akzeptiert dies der TTVWH.
Mit diesem Vergleich sind auch die anderen 4 Verfahren – alle anhängig beim Landgericht Stuttgart – sowie die Sportverfahren vor dem Schiedsgericht des TTVWH erledigt.
Die TTF Altshausen trägt die Gerichtskosten in beiden Instanzen, die übrigen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Mit diesem Vergleich konnte jetzt ein Schlussstrich unter dieses lange andauernde Verfahren gezogen werden. Die Klassenleiter der Spielklassen mit Mannschaften der TTF Altshausen erhalten umgehend die Anweisung, eine dem Vergleich entsprechende Wertung vorzunehmen.
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