Zitat:
Zitat von RH Waffenschein
Hallo zusammen:
Wir haben 3 Schüler Mannschaften und eine Schüler B Mannschaft
Unsere 3. Schüler hat am letzten Wochenende nur zu 3. gespielt.
Der Staffelleiter dieser klasse möchte uns nun mit einer Strafe in höhe von 10 € belangen.
Der Paragraph auf den er sich bezieht ist folgender:
WO A 17.2.b
b) Unvollständiges Antreten einer Mannschaft pro fehlendem Spieler (außer
bei untersten Mannschaften) 10 € Kreis 10 € Verband
Aber unsere 3. Schüler ist doch die letzte mannschaft ihrer Altersklasse.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung das die Strafe nicht gerechtfertigt ist.
Der Staffelleiter hingegen ist der Meinung ich zitiere:
Da sie eine B-Schüler Mannschaft haben. Ist diese die unterste Ihres Vereins.
Die Spieler aus Ihrer B-Schüler-Mannschaft sind zur Ersatzstellung in Ihre
A-Schülermannschaften spielberechtigt.
Aus diesem Grund möchte er die Strafe nun durch drücken. Ist das gerechtfertigt??
Was meint Ihr?? Lohnt es sich zur Not vor den Kreisspruchausschuss zu ziehen??
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Die Strafe ist nicht berechtigt!!!!!!!!
Die B-Schüler können Ersatz spielen bei den A-Schülern. Sie müssen es aber nicht. Die 3. Schülermannschaft ist die "unterste Mannschaft" im Sinne der WO.
An Eurer Stelle würde ich den Kreisjugendwart einschalten, damit er den Staffelleiter aufklärt. Wichtig bezüglich des Spruchauschusses ist nur, dass ihr die Fristen einhaltet. Die Einspruchsfrist läuft aber erst los, wenn die Ordnungsstrafe veröffentlicht wurde. Bis dahin würde ich an die Einsicht des Staffelleiters appellieren.
Gruß
bolek