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Alt 03.11.2006, 15:33
Hurz67 Hurz67 ist offline
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Zitat:
Zitat von Sven M. Beitrag anzeigen
Doch Uli, ein Messgerät ist unter (fast) allen Umständen nötig, da ja auch unter den GLN -ich muss betonen, dass ich wirklich kein GLN-Experte bin- verschiedene Abstufungen existieren. Der eine meint, dass der Virus II noch glatt genug ist, der nächste glaubt, dass der Grenzwert schon überschritten wurde.
Nur mit einem Testgerät können Noppenbehandler wirklich effektiv überführt werden.
Hmm,

Die Serienstreuungen von konkreten Belägen, sollte durch die Tests, bei der ITTF Zulassung ermittelt werden. Eine Zugelassene, als 'glatt' gekennzeichnete Noppe, braucht dann mE. keine nachträgliche Prüfungsmöglichkeit vor Ort um ihre Zulässigkeit zu verifizieren. Es gibt dann alle (wennauch Unzureichenden -siehe uralte brüchige NI Beläge) Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

zum Thema Eindämmung der Nachbehandlung:
Sind denn noch solche , wirklich spielbeinflussenden Steigerungen der Glattheit von 'Serien GLN' zu 'nachgeglätter GLN' möglich ?

Ich hörte bereits verschiedene Statements dazu...das ging von "nur marginal glatter" über "Ja , deutliche Steigerung möglich" bis "die SerienGLN sind üblicherweise glatter als die nachbehandelten"

Ich würde eine verbesserten Durchsetzungsfähigkeit der Regeln, bei glleichzeitiger Kennzeichnungspflicht des Belagstyps und ggfls. einem vorgegebenen Maximalalter von 2Jahren für alle Beläge den Vorzug geben, gegenüber einem Pauschalverbot der GLN.

Den Messaufbau für jeden Verein zu erwerben halte ich für unnötig, was sollte das für Gründe haben, was sollte das an Vorteilen für die Nachbehandlungserkennung geben, welche ich mit einem einfachen 'per Regel erlaubten' Ballstreichtest* nicht habe?

Es soll einfach nur die Zulässigkeit ermittelt werden, ob der Nutzer seine Noppe gebacken, geschlitzt, 'sekundengeklebert' (oder alles gleichzeitig ) hat. Hängt ja auch davon ab, ob ich als Gegenspieler überhaupt den Schläger gezeigt bekomme ...das ist die Geschichte mit der 'Durchsetzbarkeit' der Regel.
Alles andere ist, überhaupt erstmal das Regelwerk dafür zu implementieren.

* der "Ballstreichtest" mittels Referenzbelag ist hier gemeint....

Geändert von Hurz67 (03.11.2006 um 15:35 Uhr)
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