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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Wir sind hier der gleichen Meinung. Für mich ist klar, daß man vom "Wiederaufleben" einer Spielberechtigung nur sprechen kann, wenn diese vorher gelöscht war. Wenn jemand also auf der Spielberechtigungsliste eines Vereins steht und im Juli wechseln will, ist das nach meiner Sicht ein ganz normaler Wechsel (selbst wenn der Spieler zwei Jahre nicht gespielt hat) und der Spieler daher erst im Januar spielberechtigt. Michael Keil ist anderer Ansicht und hat mir mitgeteilt, daß im WTTV auf Antrag die Spielberechtigung für einen neuen Verein sofort erteilt wird, wenn der Spieler zwei Jahre nicht gespielt hat.
Das Problem brauchte aber nicht endgültig geklärt zu werden, denn der fragliche Spieler hatte seinen alten Verein bereits vor mehr als einem Jahr verlassen (das war zunächst nicht bekannt), sodaß man bei ihm selbstverständlich von einem Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung reden konnte.
Gruß Rüdiger Heidersdorf
Geändert von Hdd (03.11.2006 um 22:27 Uhr)
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