Zitat:
Zitat von Bernie Bär
G 5.2.4 ist auch so eine Sache!
Kann der Spieler, der jetzt sofort für den neuen Verein spielberechtigt wird und nachgemeldet wird, sofort zur Sollstärke beitragen?
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Nach G 5.2.4 scheint das klar zu sein; erst nach dem 4. Einsatz trägt er zur Sollstärke bei. Aber in G 5.2.5 (der Punkt trifft zu, da der Spieler im letzten Jahr nicht gespielt hat) ist ein Wechsel der Spielberechtigung als Ausnahme genannt. Demnach würde er doch sofort zur Sollstärke beitragen. Hierüber kann man sicher ebenfalls diskutieren. Ich meine, die beiden Punkte G 5.2.4 und G 5.2.5 widersprechen sich in einem solchen Fall, daß jemand zwei Jahre nicht spielt, den Verein wechselt, sofort spielberechtigt ist und dann vom Staffelleiter eingestuft wird.
Gruß Hdd