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Alt 07.11.2006, 09:46
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Ludger Strahl Ludger Strahl ist offline
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Idee Wirksamkeit Vereinsaustritt

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Das ist eh immer so ein Problem weil verschiedene Fälle vorliegen können:

Zb weiß kaum jemand das Vereinsmitgliedschaft voraussetzung ist für Spielberechtigung und das somit die Kündigung der Mitgliedschaft automatisch eine erlöschung der Spielberechtigung bedeutet. Dazu kommt dann aber das Problem der Kündigungsfrist. man kann eben in manchen vereinen nicht einfach sagen ich trete aus sondern manchmal nur mit einer Kündigungsfrist. Die kann dann zb auch 6 Monate zum ende des Kalenderjahres sein. was bedeutet wenn man heute kündigt geht die Mitgliedschaft noch bis 31.12.2007!!!! Hab ich selbast schonmal erlebt...Dann bliebe die Spielberechtigung noch über ein Jahr bestehen....naja sind alles Sonderfälle. Denke auch das die gängige Regelung des WTTV 2 Jahre kein Spiel bestritten= Auflebung der Spielberechtigung sinnvoll ist und bis jetzt auch immer so gehandhabt wurde
Es stimmt, in Vereinssatzungen steht so etwas, aber dies ist unzulässig! Wenn Du sofort austritts, bist Du auch sofort kein Vereinmitglied mehr! Die Beitragszahlungspflicht geht dann aber noch weiter bis zum Termin gemäß Satzung, u. U. noch über ein Jahr!
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Geändert von Ludger Strahl (07.11.2006 um 09:48 Uhr)
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