Zitat:
Zitat von Fastest115
Das ist eh immer so ein Problem weil verschiedene Fälle vorliegen können:
Zb weiß kaum jemand das Vereinsmitgliedschaft voraussetzung ist für Spielberechtigung und das somit die Kündigung der Mitgliedschaft automatisch eine erlöschung der Spielberechtigung bedeutet. Dazu kommt dann aber das Problem der Kündigungsfrist. man kann eben in manchen vereinen nicht einfach sagen ich trete aus sondern manchmal nur mit einer Kündigungsfrist. Die kann dann zb auch 6 Monate zum ende des Kalenderjahres sein. was bedeutet wenn man heute kündigt geht die Mitgliedschaft noch bis 31.12.2007!!!! Hab ich selbast schonmal erlebt...Dann bliebe die Spielberechtigung noch über ein Jahr bestehen....naja sind alles Sonderfälle. Denke auch das die gängige Regelung des WTTV 2 Jahre kein Spiel bestritten= Auflebung der Spielberechtigung sinnvoll ist und bis jetzt auch immer so gehandhabt wurde
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Es stimmt, in Vereinssatzungen steht so etwas, aber dies ist
unzulässig! Wenn Du
sofort austritts, bist Du auch
sofort kein Vereinmitglied mehr! Die
Beitragszahlungspflicht geht dann aber noch
weiter bis zum Termin gemäß Satzung, u. U. noch über ein Jahr!