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Alt 08.11.2006, 08:47
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Zum "Verbot" von glatten langen Noppen

Zitat:
Zitat von Hurz67 Beitrag anzeigen
Hmm,

Die Serienstreuungen von konkreten Belägen, sollte durch die Tests, bei der ITTF Zulassung ermittelt werden. Eine Zugelassene, als 'glatt' gekennzeichnete Noppe, braucht dann mE. keine nachträgliche Prüfungsmöglichkeit vor Ort um ihre Zulässigkeit zu verifizieren. Es gibt dann alle (wennauch Unzureichenden -siehe uralte brüchige NI Beläge) Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

zum Thema Eindämmung der Nachbehandlung:
Sind denn noch solche , wirklich spielbeinflussenden Steigerungen der Glattheit von 'Serien GLN' zu 'nachgeglätter GLN' möglich ?

Ich hörte bereits verschiedene Statements dazu...das ging von "nur marginal glatter" über "Ja , deutliche Steigerung möglich" bis "die SerienGLN sind üblicherweise glatter als die nachbehandelten"

Ich würde eine verbesserten Durchsetzungsfähigkeit der Regeln, bei glleichzeitiger Kennzeichnungspflicht des Belagstyps und ggfls. einem vorgegebenen Maximalalter von 2Jahren für alle Beläge den Vorzug geben, gegenüber einem Pauschalverbot der GLN.

Den Messaufbau für jeden Verein zu erwerben halte ich für unnötig, was sollte das für Gründe haben, was sollte das an Vorteilen für die Nachbehandlungserkennung geben, welche ich mit einem einfachen 'per Regel erlaubten' Ballstreichtest* nicht habe?

Es soll einfach nur die Zulässigkeit ermittelt werden, ob der Nutzer seine Noppe gebacken, geschlitzt, 'sekundengeklebert' (oder alles gleichzeitig ) hat. Hängt ja auch davon ab, ob ich als Gegenspieler überhaupt den Schläger gezeigt bekomme ...das ist die Geschichte mit der 'Durchsetzbarkeit' der Regel.
Alles andere ist, überhaupt erstmal das Regelwerk dafür zu implementieren.

* der "Ballstreichtest" mittels Referenzbelag ist hier gemeint....
Alles was du schreibst entspricht dem normalen Menschenverstand. Alles ok...

ABER:

1. Es geht nicht darum ne als glatt gekennzeichnete Noppe mit dem Test zu ermitteln sonder rauszufingen ob eine als griffig gekennzeichnete auch noch griffig ist oder schon glatt!!!

2. Ja mit unerlaubten Methoden läßt sich so einiges machen...die Schnittumkehr wird noch größer da Reibung noch geringer. Nicht nur Köpfe werden geglättet sondern auch die Hälse und die Noppe wird porös also knickt ganz anders

3. Auch ich halte nichts von nem Pauschalverbot aber die Durchführbarkeit der Prüfung ob ein eben normal griffiger Belag wie ein Feint jetzt als glatt gilt weil er geglätet wurde...wie will man das ohne Meßgerät entscheiden???

4. Ballstreichtest/Referenzbelag...diesen-sorry-Blödsinn muß man oft hören....Du willst also nicht das sich ein Verein ein Meßgerät anschafft aber dafür von jedem Belag den es gibt ein Referenzmuster für den Ballstreichtest??? Oder wie willst du das sonst vergleichen wenn da einer mit nem exotischen Belag aus der Mongolei ankommt..

5. Und nochmal ein Ballstreichtest mit oder ohne Vergelichsbelag ist keine genaue objektive Ermittlung ob ein Belag so gerade noch als griffig gelten kann oder schon als glatt entsprechend der Grenz oder Karenzwerte die dann vorgegeben werden..sondern eine subjektive Empfindung die dann jeder TT Spieler/SR anders ampfindet wenn überhaupt
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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