Hmm,
Die Serienstreuungen von konkreten Belägen, sollte durch die Tests, bei der ITTF Zulassung ermittelt werden. Eine Zugelassene, als 'glatt' gekennzeichnete Noppe, braucht dann mE. keine nachträgliche Prüfungsmöglichkeit vor Ort um ihre Zulässigkeit zu verifizieren. Es gibt dann alle (wennauch Unzureichenden -siehe uralte brüchige NI Beläge) Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
zum Thema Eindämmung der Nachbehandlung:
Sind denn noch solche , wirklich spielbeinflussenden Steigerungen der Glattheit von 'Serien GLN' zu 'nachgeglätter GLN' möglich ?
Ich hörte bereits verschiedene Statements dazu...das ging von "nur marginal glatter" über "Ja , deutliche Steigerung möglich" bis "die SerienGLN sind üblicherweise glatter als die nachbehandelten"
Ich würde eine verbesserten Durchsetzungsfähigkeit der Regeln, bei glleichzeitiger Kennzeichnungspflicht des Belagstyps und ggfls. einem vorgegebenen Maximalalter von 2Jahren für
alle Beläge den Vorzug geben, gegenüber einem Pauschalverbot der GLN.
Den Messaufbau für jeden Verein zu erwerben halte ich für unnötig, was sollte das für Gründe haben, was sollte das an Vorteilen für die Nachbehandlungserkennung geben, welche ich mit einem einfachen 'per Regel erlaubten' Ballstreichtest* nicht habe?
Es soll einfach nur die Zulässigkeit ermittelt werden, ob der Nutzer seine Noppe gebacken, geschlitzt, 'sekundengeklebert' (oder alles gleichzeitig

) hat. Hängt ja auch davon ab, ob ich als Gegenspieler überhaupt den Schläger gezeigt bekomme ...das ist die Geschichte mit der 'Durchsetzbarkeit' der Regel.
Alles andere ist, überhaupt erstmal das Regelwerk dafür zu implementieren.
* der "Ballstreichtest" mittels Referenzbelag ist hier gemeint....