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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt
Zitat:
Zitat von Ludger Strahl
Es stimmt, in Vereinssatzungen steht so etwas, aber dies ist unzulässig! Wenn Du sofort austritts, bist Du auch sofort kein Vereinmitglied mehr! Die Beitragszahlungspflicht geht dann aber noch weiter bis zum Termin gemäß Satzung, u. U. noch über ein Jahr!
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Das sehe ich nicht so. Denn man darf ja auch wenn man dann fristgemäß ie Mitgliedschaft kündigt noch alle Rechte bis Ende der Zeit wahrnehmen...zb Stimmrecht auf Versammlungen, UNfallversicherung beim Training usw
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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