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Alt 08.11.2006, 15:00
Bernie Bär Bernie Bär ist offline
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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt

Zitat:
Zitat von Ludger Strahl Beitrag anzeigen
Es stimmt, in Vereinssatzungen steht so etwas, aber dies ist unzulässig! Wenn Du sofort austritts, bist Du auch sofort kein Vereinmitglied mehr! Die Beitragszahlungspflicht geht dann aber noch weiter bis zum Termin gemäß Satzung, u. U. noch über ein Jahr!
Da irrt der Ludger aber gewaltig.
Wir hatten den Fall doch just in underem Bezirk.
Es ging dort um die Teilnahme an Kreis- und Bezirksmeisterschaften an denen man nur vom Verein gemeldet kann und dazu muss man Mitglied in diesem Verein sein.
Im vorliegenden Fall hatten Spielerinnen nach Knatsch im Verein nach Wechselschluß den Verein gewechselt - waren aber den Statuten noch bis zum 31.12. Mitglied und hätten vom alten Verein zu den Kreismeisterschaften gemeldet werden müssen.
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