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Alt 08.11.2006, 15:22
Hdd Hdd ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

In dem Zusammenhang ein interessanter Fall aus dem Kreis Siegen.
Im Sommer 2006 beschwert sich der Verein XYZ, daß er einen Spieler nicht in click-tt in eine Mannschaft eingefügen könne, weil er nicht auf der Spielberechtigungsliste des Vereins stehe. Er sei aber sicher spielberechtigt; schließlich habe er schon die ganze vorige Saison für den Verein gespielt. Recherchen ergeben: der Spieler ist vor einem Jahr vom Verein ABC zum Verein XYZ gewechselt; der Verein XYZ hat zwar die Ablösesumme gezahlt, aber den Beleg dafür nicht dem WTTV vorgelegt. Also wurde der Wechsel in der Spielberechtigungsliste nicht vollzogen und der Spieler die gesamte vorige Saison in der Liste des Vereins ABC geführt. Weder dem Verein XYZ noch dem Verein ABC noch dem Staffelleiter noch den Gegnern des Vereins XYZ ist eine ganze Saison lang aufgefallen, daß der Spieler für XYZ gespielt hat, aber auf der Spielberechtigungsliste von ABC stand.
Da die Ablösesumme gezahlt worden war, wurde nach Vorlage des Belegs vom WTTV die Spielberechtigung rückwirkend zum 1. 7. 2005 erteilt. Aber was wäre gewesen, wenn die Ablösesumme nicht gezahlt worden wäre??
Gruß Hdd
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