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Zitat von Hdd
Da die Ablösesumme gezahlt worden war, wurde nach Vorlage des Belegs vom WTTV die Spielberechtigung rückwirkend zum 1. 7. 2005 erteilt. Aber was wäre gewesen, wenn die Ablösesumme nicht gezahlt worden wäre??
Gruß Hdd
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Wenn die Ablöse nicht gezahlt wurde dann ist der Spieler nicht spielberechtigt und der Wechsel auch nicht vollzogen. Er ist aber auch nicht mehr für den alten Spielberechtigt sondern an dem Tag an dem das Geld beim alten Verein ankommt darf er für den neuen spielen Frag mich aber nicht bei welchem Verein der Spieler dann ein Jahr später nen Wechsel zu nem anderen Verein abgeben muß. Ich hatte sowas auch mal. Spieler XY wollte von A nch B wechslen. Antrag unterschrieben alles klar. Dann meinte B nein sie wollen ihn doch nicht und haben nicht gezahlt. daraufhin ist XY zur Rückrunde nach C gewechselt und C hat nen Antrag an A geschrieben und auch dann die Ablöse von C an A gezahlt.
Der Hit wäre noch gewesen: Spieler XY wechselt von A nach B und B zahlt aber legt es nicht beim WTTV vor und setzt den Spieler munter ein. Mannschft A weiß das aber nicht steht ja noch auf der Liste und setzt den auch ein....(Spieler hat keine Ahnung das er das nicht darf...),
Wenn das dann nach nen paar Spieltagen bekannt wird bin ich mal gespannt wie entschieden würde.
Denke mal da A ja den Wechselantrag bekommen hat wissen die das sie den nicht mehr einsetzen dürfen selbst wenn keine Zahlung geflossen ist. Also alle Punkte Weg usw....B durfte ihn einsetzen...meine Meinung. Der WTTV hätte ihn auf jeden Fall als der Antrag einging von der Liste von A nehmen müssen und erst bei nachweis der zahlung bei b draufsetzen...solange in nen Pool "zahlung offen"