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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt
Zitat:
Zitat von Fastest115
Das sehe ich nicht so. Denn man darf ja auch wenn man dann fristgemäß ie Mitgliedschaft kündigt noch alle Rechte bis Ende der Zeit wahrnehmen...zb Stimmrecht auf Versammlungen, UNfallversicherung beim Training usw
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Hallo Dirk, man darf die Rechte bis zum Ende wahrnehmen. Aber es bezog sich auf einen Fall, da wollte jemand es ausdrücklich nicht. Und dann darf er sofort auf alle Rechte verzichten sprich sofort austreten!
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Immer schön mit Noppen rühren
Geändert von Ludger Strahl (09.11.2006 um 12:51 Uhr)
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