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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt
Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Da irrt der Ludger aber gewaltig.
Wir hatten den Fall doch just in underem Bezirk.
Es ging dort um die Teilnahme an Kreis- und Bezirksmeisterschaften an denen man nur vom Verein gemeldet kann und dazu muss man Mitglied in diesem Verein sein.
Im vorliegenden Fall hatten Spielerinnen nach Knatsch im Verein nach Wechselschluß den Verein gewechselt - waren aber den Statuten noch bis zum 31.12. Mitglied und hätten vom alten Verein zu den Kreismeisterschaften gemeldet werden müssen.
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Hallo Bernd,
wenn jemand (wie ich) Mitglied in zwei Vereinen (mein zweiter Verein ist zwar für Fußball, hat aber auch TT-Abteilung) ist? Darf auch dann der Verein (für den ich keine Spielberechtigung habe) melden?
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Immer schön mit Noppen rühren
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