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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt
Zitat:
Zitat von Bernie Bär
Da irrt der Ludger aber gewaltig.
Wir hatten den Fall doch just in underem Bezirk.
Es ging dort um die Teilnahme an Kreis- und Bezirksmeisterschaften an denen man nur vom Verein gemeldet kann und dazu muss man Mitglied in diesem Verein sein.
Im vorliegenden Fall hatten Spielerinnen nach Knatsch im Verein nach Wechselschluß den Verein gewechselt - waren aber den Statuten noch bis zum 31.12. Mitglied und hätten vom alten Verein zu den Kreismeisterschaften gemeldet werden müssen.
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Hallo Bernd,
der aktuelle Fall ist nicht korrekt von Dir wiedergegeben worden. Ich möchte die Geschichte an dieser Stelle nicht wieder hochkochen, da es wahrlich genug Ärger verursacht hat. Aber dann sollten wir alle auf dieses Beispiel einfach verzichten, weil sonst einfach ein falscher Eindruck entsteht.
Danke dafür
bolek
P.S: Ich erzähl Dir gerne mal die ganze Geschichte bei einem Bier. Mist, ein Bier wird nicht reichen. Die Geschichte ist zu lang.
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"Zwei Minuten gespielt, immer noch hohes Tempo!" Holger Obermann
Geändert von bolek11 (09.11.2006 um 15:22 Uhr)
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