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AW: Wirksamkeit Vereinsaustritt
Zitat:
Zitat von Ludger Strahl
Hallo Bernd,
wenn jemand (wie ich) Mitglied in zwei Vereinen (mein zweiter Verein ist zwar für Fußball, hat aber auch TT-Abteilung) ist? Darf auch dann der Verein (für den ich keine Spielberechtigung habe) melden?
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Hallo Ludger,
man kann in einer Sportart nur eine Spielberechtigung haben, sprich im Tischtennis nur auf einer Spielberechtigungsliste stehen. Die Mitgliedschaft muss dazu natürlich gegeben sein, reicht aber allleine nicht aus.
Gruß
Bernd
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.
Geändert von Bernie Bär (09.11.2006 um 17:15 Uhr)
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