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Das Gericht stellte nun fest, dass die Ausländerregelung (WO - B 9.3) rechtmäßig ist und dass die TTF Altshausen gegen diese gültige Bestimmung verstoßen hat. Um den Rechtsstreit zu beenden, wurde im Rahmen der Verhandlung ein Vergleichsvorschlag erarbeitet, dessen Inhalt durch Ablauf der Widerspruchsfrist seit dem vergangenen Donnerstag rechtswirksam wird
Damit hat der Verband doch gewonnen. Wozu also weiter Prozessieren, um dann nachher ein Gnadengesuch evt. zu gewähren? So ist´s kostengünstig und beide Parteien haben Sicherheit. Ansonsten hätte wieder ein schlauer Kopf gesagt "vorher gegen Regelwerk klagen und nachher Gnadengesucgh nach Regelwerk, neeeee"
Die Problematik kommt doch durch die einstw. Verfügung, und da kenne ich mich gar nicht aus. Aber mit diesem einen Vergleich sind ja auch noch mehrere andere Klagen beigelegt worden.
Die Glaubwürdigkeit ist auch nicht mehr auf der Strecke geblieben als bei einem stattgegebenen Gnadengesuch. Und das mit "aus der solidargemeinschaft ausscheren" und die Zielrichtung lässt auf einen Vereinsvertreter schliessen, der sich benachteiligt fühlt (weil er selbst sich regelgerecht verhalten hat. Sollte dies so sein beglückwünsche ich den entsprechenden Verein zu seiner Sportlichkeit. Aber von Charakter kann man ja leider im Sport nicht mehr reden, hier geht´s um Geld).
Ich habe absolut verteufelt, daß manche Vereine sich auf die genannten Arten gegen die Ausländerregelungen gestellt haben. Aber das soll doch einer verträglichen Einigung nicht im Wege stehen. Und selbst wenn man intern Glaubwürdigkeit eingebüsst hat, so kann man den Willen zur Einigung auch positiv beurteilen, und daß man der Öffentlichkeit gegenüber so besser dasteht, ist mal sicher. Und alle Mitglieder werden es danken, daß nicht unnötige Kosten entstanden sind.
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