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Ino, das Gericht hat gar nichts festgestellt. Die Aussage, dass die Ausländerregelung gesetzeskonform ist wurde vom TTVHW pupliziert. Wenn das Gericht tatsächlich diese Auffassung vertreten hätte, dann hätte sich der TTVWH niemals auf den Vergleich eingelassen und sein eigenes Regelwerk absurdum geführt. Der Verband hat den Schwanz vor seiner eigenen Courage eingezogen, nichts mehr und nichts weniger.
Aber was die Kosten angeht, da wäre es mal interessant zu erfahren, wie hoch der Streitwert eigentlich war. Aber das werden wohl nicht erfahren, wie so manches nichts, was in der Sache jetzt alles gemauschelt wird.
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