|
AW: Gelbe Karten und daraus folgende Sanktionen
Moin!
Bleiben wir mal sachlich.
Die erste gelbe Karte, die ich einem Spieler aufgrund seines Fehlverhaltens zeige, hat grundsätzlich keine Auswirkungen.
Bei weiterem Fehlverhalten muss ich ich gelb-rot zeigen und dem Gegner einen Punkt zusprechen, bei nochmaligem Fehlverhalten wiederum gelb-rot, der Gegner erhält nun 2 Punkte.
Sollte der übereifrige Spieler nun sein Fehlverhalten fortsetzen, so muss ich den OSR informieren...
Im Mannschaftswettkampf nimmt der Spieler "seine" Karte(n) zu jedem weiteren Spiel mit. In einem Turnier leider nicht...
Ein Betreuer, der sich fehlverhält, kann einmalig verwarnt werden, bei einer weiteren Tat sieht er Rot und muss von der Box verschwinden...
So, und nun zur Bundesligaspielerin, die behauptet, es gäbe eine Geldstrafe bei Gelb...
Ordnungsgebühren gibt es laut Bundesligaordnung für die verschiedensten Sachverhalte, wie z. B. falsche Ballmarke, nicht zugelassene Schlägerbeläge, fehlende Spieler usw. Gebühren für Fehlverhalten (vgl. 5.2 der TT-Regeln B) sind darin nicht erwähnt.
Wahrscheinlich muss sie eine Strafe in die Mannschaftskasse zahlen, die zu Weihnachten oder Saisonende feierlich wieder geleert wird, auf dass die Spieler diese wieder füllen mögen...
Grüße aus Hamburg, Steve.
|