Zitat:
Thomas Wetzel schrieb:
man muss sich nicht anregeln halten die gegen geltendes recht verstoßen
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Gegen welches geltende Recht, gegen welche §§ verstößt denn nun die vom DTTB beschlossene Ausländerregelung?
Oder sind es nur formale Gründe - zu spät veröffentlicht, wie Michael Frey schreibt - ? (wie so häufig in unserem überspitzten Rechtssystem jemand zwar inhaltlich Recht hat aber aus formalen Gründen z.B. wegen Versäumung einer Frist doch nicht zu seinem Recht kommt).
Meine Meinung:
Wenn ein Verband gesetzeskonforme Regeln erlässt (davon gehe ich solange aus, bis hier ein gegenteiliges Urteil auf den Tisch gelegt werden kann), dann haben sich seine Mitglieder auch an diese Regeln zu halten.
In einem Verein können auch nicht Abteilungen tun und lassen was sie wollen. Sie müssen sich an die Vereinssatzung halten.
In jedem Schwimmbad gibt es eine Benutzungsordnung. Hier kann auch nicht jeder Badegast machen was er will, etwa vom Sprungturm springen, wenn der Bademeister es verbietet.
Es ist deshalb müßig darüber zu streiten, ob die nicht nur vom DTTB sondern bundesweit vom Deutschen Sportbund beschlossene Regelung zur Begrenzung des Einsatzes ausländischer Sportlerinnen und Sportler in deutschen Ligen zur Förderung der eigenen Jugend nun Sinn macht oder nicht.
Die Meinungen werden hier wie in vielen Dingen unserer pluralistischen Gesellschaft auseinandergehen.
Wenn Abteilungen oder Vereine Regeln nicht akzeptieren können und auch nicht in der Lage sind, diese demokratisch über Mehrheiten zu ändern , dann müssen sie halt einen eigenen Verein oder einen eigenen Verband gründen.