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@ Holger
Netter Text, den Du da zitiert hast. Kenne ich auch, kannst Du Dir aber denken. Ich verstehe nur nicht, was das in diesem Zusammenhang soll. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit war bis vor kurzem in Deutschland als so ziemlich einzigem Land in Europa noch an das sog. ius sanguinis - also Staatsangehörigkeit richtet sich nach der der Eltern - gebunden. Erst jetzt gilt das sog. ius soli - das Kind erwirbt automatisch die Staatsangehörigkeit des Landes, auf dessen Territorium es geboren ist -, und auch das nicht uneingeschränkt.
Einwanderungs- und Einbürgerungsvorschriften gibt es in jedem anderen Land auch. Wenn Du Angst vor Überfremdung hast, gleichzeitig aber wohl auch weißt, dass die Geburtenrate in Deutschland derart niedrig ist, dass es zwangsläufig zu einer Verminderung der Bevölkerungszahl kommt - wie sieht denn dann Deine Lösung aus? Anders gefragt: Wenn in zwanzig Jahren 20% der deutschen Bevölkerung über 60 Jahre alt sein wird, wer soll denn dann den Laden hier am Laufen halten?
Bitte, Holger, wie lauten Deine Vorschläge zur Lösung dieses Problems?
Viele Grüße,
Volkmar
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