Zitat:
Original geschrieben von noppennorbert
. Außenseitertip:
Hatte ich an anderer Stelle schon mal beschrieben:
Zur Montage doppelseitiges Klebeband mit Gitterstruktur auf das Holz aufbringen (Rollenware - eine Lage längs, eine quer).
Das Holz vorher versiegeln.
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Sind derartige 'Manipulationen' eigentlich zulässig. Es wird doch sonst so genau reglementiert, und nun nehmen wir irgendein Material aus der Werkzeugkiste und pappen das mutig auf den Schläger (wenn auch nicht auf die Oberfläche)?
Oder darf ich zwischen Belag und Holz kleben, was ich möchte? (Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.)
Jens