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Alt 03.12.2006, 03:35
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Schlägerwechsel!

Also ein solcher Schlägerwechsel ist natürlich nicht gestattet ohne das der Schläger unabsichtlich kaputt geht und wenn er ihn wechselt muß er es dem SR und Gener zeigen. Das ist Punkt eins

2. ES geht auf keinen Fall das ganze Spiel verloren sondern nur das eine Einzel.

3. Der Protest hätte nicht nach beendigung des Spiels eingelegt werden müssen sondern in dem Moment wo jemand gemerkt hat das der Schläger gewechselt wurde.

4. Ab dem MOment hätte diese eine Einzel erstmal ganz außen vor bleiben müssen und man hätte bis zum Siegpunkt weiter spielen müssen ohne Wertung dieses einen Spieles

Beispiel Jugend vierer System wird bis 8 gespielt. Bei 6-4 kommt es zu nem Spiel unter Protest zb es wechselt jemand den Schläger oder Spielt mit nem Verbotenen/zweifelhaften Belag usw. ER gewinnt das spiel eigentlich stünde es 7-4. das nächste Spiel gewinnt man auch aber ohne Protest würde es 8-4 spielen und ende. NUn muß man aber dieses Eine Spiel (oder evtl auch mal mehrere) vernachlässigen also steht es nicht 8-4 sondern 7-4 und es wird weiter gespielt nehmen wir an man verliert jezt eins und gewinnt eins dann steht es 8-5 (+ 1-0 ohne beachtung) .Der Protest wird verhandelt und ihm wird stattgegeben dann gewinnt man 8-5 wird der Protest abgewiesen hat man 8-4 gewonnen!!!

Der protestierende hat 3 Probleme:
1. Er hat den Protest wenn er am Ende nachdem man verloren hatte eingetragen wurde das zu spät getan. Es hätte geschehen müssen als man den Schlägerwechsel bemerkete also im Beispiel bei 6-4 nicht erst bei 8-4
2. Er hat ein Problem nachzuweisen das der Schläger überhaupt gewechselt wurde. Es steht dann Aussage gegen Aussage
3. Der Gegner hat nicht wie oben beschrieben unter Protest bis 8 ohne Berücksichtigung des unter Protest stehenden Einzels weiter gespielt
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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