In Bezug auf Bayern:
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Also ein solcher Schlägerwechsel ist natürlich nicht gestattet ohne das der Schläger unabsichtlich kaputt geht und wenn er ihn wechselt muß er es dem SR und Gener zeigen. Das ist Punkt eins
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-> Wird weltweit durch Abschnitt B 4.2.2 der Internationalen Tischtennisregeln so geregelt.
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2. ES geht auf keinen Fall das ganze Spiel verloren sondern nur das eine Einzel.
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Wird in Bayern durch Abschnitt G8 der Wettspielordnung so geregelt.
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3. Der Protest hätte nicht nach beendigung des Spiels eingelegt werden müssen sondern in dem Moment wo jemand gemerkt hat das der Schläger gewechselt wurde.
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Wird bundesweit durch Abschnitt A16 der Wettspielordnung so geregelt.
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4. Ab dem MOment hätte diese eine Einzel erstmal ganz außen vor bleiben müssen und man hätte bis zum Siegpunkt weiter spielen müssen ohne Wertung dieses einen Spieles
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Ist offenbar im WTTV und auch im Süddeutschen TTV (Abschnitt D 37.3) so geregelt - aber demnach nur für die Regional- und Oberligen. In der Bayerischen WO existiert keine solche Regelung, jedenfalls nicht unter Abschnitt D.
Spielt im konkreten Fall natürlich keine Rolle: Da der Spieler der verdächtigt wurde den Schläger gewechselt zu haben, ohnehin verloren hat, gibt es für den Spielleiter keinen Grund an der Wertung des Mannschaftskampfes etwas zu ändern.