Da ja wie alle Jahre zu dieser Zeit die neue Belagstabelle ( NR 23. gültig vom 1JULI 2002 bis 30 JUNI 2003 )
von der ITTF herausgegeben wird, stellt sich für mich dazu folgende Frage.
Lt. Regel. Gibt es ja auch Sandwich-Gummis.
2.4.3.2
Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h. Schwamm- oder Schaumgummi),
die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist.
Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen.
Meine erste Frage bezieht sich auf die Schwamm oder Schaumgummi – Unterlage.
Wie erkenne ich bei meinem Gegner ob dieser die Original Schaumgummiunterlage verwendet oder ob diese z. B. ausgewechselt worden ist.
Denn die zum spielen verwendeten Beläge kann man ja lt. Belagstabelle kontrollieren, und lt. Regel ist diese normiert.
3.2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden,
die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein,
dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung des Herstellers
und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind.
Oder anders gefragt, welche Regel untersagt oder erlaubt das Verwenden von nicht original ausgelieferten Schaumgummiunterlagen.
Ich gehe auch davon aus das mit der nicht originalen Schaumgummiunterlage natürlich die folgende Regel eingehalten werden.
2.4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag
- oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Seite des Blattes müssen
durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.
2.4.6 Beide Schläger seiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht
müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.