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Re: kurios, oder????
3.2.1 Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
3.2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balls benutzten Schlägerseite dürfen nur Beläge verwendet werden,
die eine gültige ITTF-Genehmigung besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein,
dass am Rand der Schlagfläche die Markenbezeichnung des Herstellers
und das ITTF-Logo deutlich zu erkennen sind.
Hallo Kuriosis wie willst du das alles so zusammenkleben ohne das du zwei ITTF Zeichen oder LOGOS oder Markenbezeichnungen zusammenbekommst welche man lesen und auf der Belagstabelle dann auch finden kann ???
Geändert von PILS (12.05.2002 um 19:30 Uhr)
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