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AW: 2. Bundesliga Süd Damen 06/07
Den Nrn. 2, 3 und 4 von Noppenklopper stimme ich in allen Punkten voll zu.
Anders allerdings bei der Nr. 1: Zuständig für eine Verlegung ist ausschließlich der Spielleiter, der entsprechend den Vorgaben der Wettspielordnung entscheidet. Ob die beteiligten Vereine mit einer Verlegung einverstanden sind, ist hierbei völlig ohne Belang - so sollte es zumindest in der Theorie sein. Mir ist sehr wohl bewusst, dass es in der Praxis - und zwar auf allen Ebenen bis hinunter in die Kreisligen - völlig anders läuft: Wenn sich hier zwei Vereine über eine Verlegung einig sind, besitzt kaum ein Spielleiter genügend Rückgrat, um seine Zustimmung zu verweigern - und wenn der Verlegungsgrund noch so haarsträubend ist, sofern überhaupt ein Grund genannt wird.
Das muss einfach raus aus den Köpfen, dass eine Spielverlegung ausschließlich eine "Privatangelegenheit" der beiden Vereine unter assistierender Mitwirkung des Spielleiters ist. Eine unbegründete Spielverlegung führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und ungerechtfertigten Vor- bzw. Nachteilen für alle anderen Mannschaften der betreffenden Liga.
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