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Viele Schwierigkeiten entstehen ja erst dadurch, dass man sich untereinander verständigen kann.
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Hm, Volkmar, da hast Du sicherlich auch recht, wenngleich Du es in diesem Zusammenhang sicher genau anders gemeint hattest;-)
Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft kommen auf die betreffenden Personen in der Regel auch Pflichten zu (Wehrpflicht in beiden Staaten etc.), nicht nur so tolle Optionen wie Wahlrecht für beide Staaten. Das Paradoxe ist hier, daß einerseits Deutschstämmige (ohne Sprachtests) keine Schwierigkeiten haben, den Paß zu erhalten (und dann oftmals neben dem ursprünglichen Paß auch den für Deutschland einstecken können), andererseits aber Menschen, welche in der 2. oder gar 3. Generation hier leben, diesen Paß nur dann erhalten, wenn sie (zumindest vorübergehend...) die andere Staatsbürgerschaft zurückgeben. VOR den Gesetzesänderungen, oder gar um 1970 herum, war es schon problematisch, wenn nur EIN Elternteil nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatte (Bsp.: Vater aus Italien, Mutter war nie etwas anderes als Deutsch - Folge: Das Kind galt erstmal als Ausländer; frei nach: Man weiß ja nie...).