Zitat:
Zitat von Doc Snyder
Nun gibt es schwarze Hölzer, und ein roter Langnoppen-ox-Belag ist darauf sehr dunkel.
Das mag erlaubt sein, denn für die Farbe seines Holzes "kann man nichts".
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Netter Ansatz, aber ein "dafür kann man nichts" macht die Belag-Holz-Kombination noch lange nicht regelkonform. Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass sein Spielmaterial regekonform ist, nicht der Hersteller.
ITTR A 4.6
Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.
Das "leuchtend rot" bezieht sich somit nicht auf den Belag im Einzelnen, sondern auf den
auf dem Schlägerblatt montierten Belag.
Ich kenne keine Regel die es verbieten würde, das Holz unter dem Belag anzulackieren - Holzversiegelung ist heute ja auch üblich. Entscheidend ist hier wieder, dass der Farbunterschied leuchtend rot/schwarz erhalten bleibt.
Üblicherweise wird man nur eine nicht zum Schlagen des Balles benutzte Seite farbig anlackieren - auch wenn diese nicht mit einem Belag belegt ist, muss die Farbregel erfüllt sein. Daher kommt man in diesem Fall nicht um den Griff zum Farbtopf herum.