Zitat:
Zitat von Pinguin
Netter Ansatz, aber ein "dafür kann man nichts" macht die Belag-Holz-Kombination noch lange nicht regelkonform. Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass sein Spielmaterial regekonform ist, nicht der Hersteller.
ITTR A 4.6
Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.
Das "leuchtend rot" bezieht sich somit nicht auf den Belag im Einzelnen, sondern auf den auf dem Schlägerblatt montierten Belag.
Ich kenne keine Regel die es verbieten würde, das Holz unter dem Belag anzulackieren - Holzversiegelung ist heute ja auch üblich. Entscheidend ist hier wieder, dass der Farbunterschied leuchtend rot/schwarz erhalten bleibt.
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Also ich bezweifel das jetzt ganz einfach mal.
Wenn ich mir von einem großen Tischtennisversender einen Schläger mit einem schwarzen Holz und einer roten Langnoppen-ox-Belag montieren lasse, darf ich davon ausgehen, dass ich einen zugelassenen Schläger bekomme.
Andernfalls sollte die Belagszulassungsstelle schleunigst bei bestimmten Belägen den Vermerk: "auf schwarzen Hölzern nicht zugelassen" einführen. Aber den gibt es meines Wissens nicht...
Happy discussion
Doc Snyder