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longhitter das dürfte nichts mit bttv Bestimmungen zu tun haben.
Es ist (soviel ich weiß bundesweit) so geregelt, dass wenn jemand im Jahr zuvor noch in einer Mannschaft aufgestellt (muß nicht gespielt haben) war, man einen Wechselantrag benötigt und der gilt zu den Wechselfristen und sonst gar nicht.
Anders ist es wenn jemand längere Zeit in keinem verein mehr aufgestellt war. Dann müsste ein Wechsel auch außerhalb der Fristen möglich sein.
Ciao Chris
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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