Zitat:
Zitat von Jens M-L
So sehr die vollstreckte Todesstrafe in diesem besonderen Einzelfall für mittelbar oder unmittelbar Betroffene im Irak und sonstwo richtig sein mag, so deutlich ist diese aus demokratischen und rechtsstaatlichen Erwägungen abzulehnen! Das dortige Gericht bzw. die Henker vor Ort haben sich mit dem Schuldspruch bzw. dem Vollzug der Todesstrafe auf das Niveau der Barbarei begeben...
Guten Rutsch
JML
P.S. für PI: hoffentlich bis bald ;-))
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'ne weitere Bestätigung Deiner These, dass wir beide doch weitaus häufiger konform gehen als man gemeinhin annehmen könnte...
Dir ebenfalls nen guten Rutsch!